NRW-Baurecht und das Staffel-Geschoss (Entwurf 4)


Mit der dritten Entwurf – der sich nicht mehr wesentlich verändert hatte, sind Eugenia und ich dann mal beim Bauordnungsamt vorbeispaziert, um dort mal die Experten drauf schauen zu lassen, ob das soweit in Ordnung ist. Schließlich wollte wir keinen unnötig abgelehnten Bauantrag haben.

Das Planungsbüro sitzt zwar in Niedersachsen, aber wir hatten ja bereits den Kontakt hergestellt und wenn jemand in NRW Bauanträge einreicht, dann würde er sich sicherlich damit auskennen – dachten wir!

„Das geht so nicht!“ war der kurze Satz, der unserer Bauvorhaben jäh ausgebremst hat. Es folgten dann noch ein paar Erklärungen, die ich hier nur laienhaft wiedergeben kann. Da wir keinen Bebauungsplan, sondern lediglich eine Satzung haben, müssen wir uns an die dort enthaltenen Regeln halten. Eine davon besagt „ein Vollgeschoss“. Im Vorfeld sagte man uns seitens OKAL und auch im Planungsbüro, dass das Obergeschoss nicht als Vollgeschoss zählen würde, wenn es nur 70% der Fläche von der Etage darunter hätte. Allerdings war das scheinbar die Regelung für Niedersachsen. In NRW wird nach aktuellem Baurecht ein „Staffel-Geschoss“ verlangt. Das bedeutet, dass umlaufend zusätzlich zu der 70%-Regelung jede Wand mindestens einen Meter zurückspringen muss.

Das war es dann mit unserer überdachten Terrasse und der überdachten Haustür. Ganz davon ab können wir die bisherigen Pläne nun erst einmal über den Haufen werden. Die würden keinesfalls durchgehen 🙁

Das Baurecht würde sich zwar irgendwann auch in NRW ändern aber so lange wollten wir nicht warten. Daher mussten wir uns die Pläne nun noch einmal vornehmen.

Da die Antworten aus dem Planungsbüro leider in immer größeren Abständen folgten und wir den Chef grundsätzlich nicht ans Telefon bekamen, haben wir selbst die Buntstifte ausgepackt und überlegt, wie wir uns nun ein Staffel-Geschoss basteln können.

Unsere Skizze für ein Stafel-Geschoss

Zur Erklärung unserer Skizze: Die grüne Linie stellt das Erdgeschoss dar. Das Wohnzimmer wird zum Garten deutlich verlängert und ein Teil der Überdachung fällt weg. Ebenso wie die vorgelagerte Beschattung. Die eigentliche Terrasse würde nun deutlich kleiner und quadratisch. In der Ecke würden dann zwei Stützwände stehen. Dort wäre später dann mal platz für einen Grill. Jetzt würden auch zwei aufschiebbare Glaswände ausreichen.

Das Obergeschoss hat die Ausmaße der orangenen Linie. Dadurch hat sich die Größe nicht verändert. Sprich: Oben nicht kleiner, sondern nur unten größer. Es fühlte sich an, wie ein Kompromiss, an den wir uns erst gewöhnen mussten – aber es war sicherlich nicht die schlechteste Idee.

Wie gehabt wurden unsere Wünsche nahezu 1:1 vom Planungsbüro übernommen. Schön, wenn die Experten mit unserem Vorschlag arbeiten können:

Entwurf 4: Erdgeschoss

Als Bonus gab es auch wieder ein paar neue 3D-Ansichten. Hier einmal zwei Beispiele. Mittlerweile gab es auch ein Upgrade: Das haus schwebt nicht mehr in der Luft, sondern steht nun auf einer Wiese. Eine grafische Meisterleistung und durch den Schattenwurf schon fast fotorealistisch. *g

Entwurf 4: Ansicht von der Straße
Entwurf 4: Gleiche Ansicht von weiter oben

Durch die Änderungen der Ausmaße hat sich auch die Lage des Hauses auf dem Grundstück verändert. Der „Klotz“ ist nun so wuchtig geworden, dass der Garten kaum noch existent ist:

Lageplan nach Entwurf 4

Schließlich konnten wir auch mit diesem Entwurf ganz gut leben. Was uns nun noch fehlte war der Hauspreis und ein Bauantrag, damit wir endlich Nägel mit Köpfen machen konnten …


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